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   BGH, 17.10.1952 - V ZR 139/51   

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https://dejure.org/1952,605
BGH, 17.10.1952 - V ZR 139/51 (https://dejure.org/1952,605)
BGH, Entscheidung vom 17.10.1952 - V ZR 139/51 (https://dejure.org/1952,605)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1952 - V ZR 139/51 (https://dejure.org/1952,605)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlung einer monatlichen Rente als Kaufpreis für ein Grundstück - Formanforderungen an einen Grundstückskaufvertrag - Zahlung eines Teilbetrages ohne schriftliche Vereinbarung im Rahmen einer notariellen Beurkundung - Anwendung einer Rechtsnorm, die ausdrücklich eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 7, 301
  • NJW 1953, 141
  • DNotZ 1953, 50
  • DB 1952, 1085
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 25.02.1943 - III 116/42

    Ist § 4 der Verordnung über die Preisüberwachung und die Rechtsfolgen von

    Auszug aus BGH, 17.10.1952 - V ZR 139/51
    Daß auch die Absicht genügt, andere Behörden als die Preisbehörde zu täuschen, ist in der Rechtsprechung anerkannt (RGZ 171, 22; OGH DNotZ 50, 429) und wird auch vom Berufungsgericht nicht verkannt.
  • BAG, 11.11.1993 - 2 AZR 467/93

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung

    Demnach reicht es aus, wenn der Täuschende weiß, daß seine Angaben unrichtig sind, er aber mit der Möglichkeit rechnet, der Erklärungsgegner könnte in seiner Entscheidung durch die Täuschung beeinflußt werden, und dies billigend in Kauf nimmt (vgl. BGHZ 7, 301, 302; 49, 155, 156; MünchKomm-Kraemer, BGB , 2. Aufl., § 123 Rz 7), wobei die bewußt unwahre Aussage den Vorsatz erkennen läßt, auf den Erklärungswillen des Arbeitgebers einzuwirken (MünchArbR-Richardi, § 44 Rz 38).
  • BGH, 04.02.1955 - V ZR 99/53

    Rechtsmittel

    Auf die Urteile des Senats in BGHZ 7, 301 und 11, 90 kann sich die Revision in diesem Zusammenhang nicht stützen.

    In BGHZ 7, 301 hat der Senat lediglich die Täuschungsabsicht im Sinne des § 4 der Grundstückspreisverordnung näher gekennzeichnet, während er in BGHZ 11, 90 die Rechtsgültigkeit der §§ 4 und 5 dieser Verordnung bejaht hat.

  • BGH, 20.11.1953 - V ZR 124/52

    Grundstückspreisverordnung

    VO Nr. 1; vom 17. Oktober 1952 BGHZ 7, 301 = LM § 4 Preisüberw.
  • LG Hamburg, 30.06.2017 - 308 O 21/16
    Arglist ist erst dann anzunehmen, wenn auf subjektiver Seite Vorsatzdichte erreicht ist (MüKoBGB/Armbrüster BGB § 123 Rn. 17; BGH NJW 2007, 3057, 3059; vgl. auch schon BGHZ 7, 301, 302), wobei bedingter Vorsatz genügt.
  • BAG, 27.10.1983 - 2 AZR 209/82
    Deshalb reicht es aus, wenn der Täuschende weiß, daß seine Angaben unrichtig sind, aber nur mit der Möglichkeit rechnet, der Erklärungsgegner könnte in seiner Entschließung durch die Täuschung beeinflußt werden und dies billigend in Kauf nimmt (vgl. BGHZ 7, 301, 302; 49, 155, 156; Hadding-StudKomm., BGB, § 123 Anm. II 1 b; MünchKomm-Kraemer, BGB, § 123 Rz 7; RGRK/ Krüger-Nieland, BGB, 11. Auf1., § 123 Rz 10 bis 12 m.w.N.).
  • LG Wuppertal, 28.04.2017 - 5 O 242/15

    BU-Versicherung - Nichtangabe von Vorerkrankungen

    Das Tatbestandselement der "Arglistigkeit" der Täuschung hat keine eigenständige Bedeutung; "arglistig" ist mit "vorsätzlich" gleichzusetzen (BGHZ 7, 301 (302); BGH NJW 2007, 3057 (3059); Armbrüster , in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage 2015, § 123 Rn. 17).
  • BGH, 08.02.1961 - V ZR 118/59
    Da jedoch die Beklagten nach den Feststellungen des Berufungsgerichts Frau L. den Auftrag zur Vermittlung des Kaufes mit dem Ergebnis von 2.000 DM für sich selbst gegeben haben und mit ihrem Einverständnis der notarielle Vertrag nur einen Preis von 1.200 DM aufwies, außerdem in dem Kaufvertrag die Parteien die Genehmigung nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 45 erbitten (§ 10), ergibt schon der unstreitige Sachverhalt in Verbindung mit den Feststellungen des Berufungsgerichts, daß die Parteien bei der Veranlassung der unrichtigen Beurkundung das Bewußtsein hatten, daß zumindest auch die für die Entscheidung über die Angemessenheit des Preises zuständige Behörde (Landwirtschaftsbehörde, Bauerngericht) getäuscht werden würde (BGHZ 7, 301).
  • BGH, 26.02.1954 - V ZR 122/52

    Rechtsmittel

    Auch bei Anwendung des Lastenausgleichsgesetzes (BGHZ 7, 301) hängt der Erfolg der Klage davon ab, wie die Höchstbetragshypothek, allenfalls die durch sie gesicherte Forderung umzustellen ist.
  • BGH, 11.03.1963 - VII ZR 255/61

    Rechtsmittel

    Träfe das zu, so würde es genügen, um eine Täuschungsabsicht der Vertragsparteien im Sinne des § 4 der damals geltenden Verordnung über die Preisüberwachung und die Rechtsfolgen von Preisverstößen im Grundstücksverkehr vom 7. Juli 1942 (RGBl. I S. 451) anzunehmen (vgl. dazu BGHZ 7, 301 f).
  • BGH, 18.02.1959 - V ZR 126/57

    Rechtsmittel

    Ebensowenig ergeben sich Bedenken gegen die Schlüssigkeit aus § 4 der Grundstückspreisverordnung vom 7. Juli 1942 (RGBl I 451), insbesondere etwa aus der Erwägung, daß die Klägerin, da nach dieser Vorschrift lediglich das beurkundete Entgelt als vereinbart gilt, kein Recht auf den Steuererlaß habe und deshalb das, was sie mit der Klage fordere, alsbald aus dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung wieder an die Beklagte zurückgewähren müßte (§ 242 BGB); denn das zusätzliche Erfordernis des § 4, daß die Vertragsteile bei der unrichtigen Beurkundung des Kaufpreises "in Täuschungsabsicht" gehandelt haben müssen (vgl. dazu OGH DNotZ 1950, 429; BGHZ 7, 301), wäre nach dem insoweit übereinstimmenden Sachvortrag der Parteien hier keineswegs erfüllt.
  • BGH, 10.07.1957 - V ZR 170/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.06.1956 - V ZR 2/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.04.1955 - V ZR 126/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.12.1961 - V ZR 33/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.05.1953 - V ZR 45/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.04.1953 - V ZR 61/52

    Rechtsmittel

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